GRZ, GFZ und BMZ sind Kennzahlen aus dem deutschen Baurecht zur Regelung der Bebauungsdichte eines Grundstücks.
GRZ: GRZ ist die Grundflächenzahl und ist ein Begriff aus dem deutschen Baurecht (Baunutzungsverordnung §20). Dieser Wert ist ein Verhältnis von Grundstücksfläche und Grundfläche bzw. bebauter Fläche eines Gebäudes. Er gibt an, wie viel Prozent des Grundstücks bebaut werden dürfen. Im Bebauungsplan beträgt er zum Beispiel 0,3, was bedeutet, dass 30 % des Grundstücks bebaut werden dürfen. Der Rest soll frei bleiben. Auf der freien Fläche kann man Nebenanlagen nach §14 BauNVO planen. Dies ist jedoch nach den Angaben im Bebauungsplan zu unterstellen. Nachfolgend ist ein Beispiel für die Herleitung der GRZ dargestellt.
GFZ: GFZ ist die Geschossflächenzahl und ist ein Begriff aus dem deutschen Baurecht (Baunutzungsverordnung §20). Dieser Wert ist ein Verhältnis von Grundstücksfläche und der Gesamtfläche aller Geschosse eines Gebäudes. Nachfolgend finden Sie ein Beispiel für die Herleitung der GFZ.
BMZ: BMZ ist die Baumassenzahl. Dieser Wert ist ein Verhältnis zwischen dem Bruttorauminhalt in Kubikmeter und der Grundstücksfläche. Er gibt an, wie viel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter eines Grundstücks zulässig oder vorhanden ist.
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