Übersicht über die Bundes-Förderprogramme für Wohn- und Nichtwohngebäude und die KfW-Fördermittel 2023
Klimaschutz im Gebäudebereich
Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden; zum 1. Januar 2024 werden für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Standards so angepasst, dass die auszutauschenden Teile dem Effizienzhaus "EH 70" entsprechen; im GEG werden die Neubau-Standards zum 1. Januar 2025 an den KfW-EH 40 angeglichen.
Quelle: Koalitionsvertrag 2021, Seite 90
www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800
Was ist KfW?
KfW-Fördermittel, bereitgestellt von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), dienen der Modernisierung und Renovierung von Gebäuden. Ihr Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz, Förderung des Klimaschutzes und Erhöhung der Wirtschaftlichkeit von Immobilien. Diese Förderungen unterstützen Käufer dabei, ihre Immobilienfinanzierung zu diversifizieren und ihr Budget zu entlasten. Da viele Gebäude nicht mehr den aktuellen Energie- und Klimaschutzanforderungen entsprechen, hilft die KfW-Förderung Käufern dabei, ihre Immobilien nach eigenen Wünschen zu modernisieren, den Energieverbrauch langfristig zu senken und erneuerbare Energien zu nutzen. Die Einstufung der Gebäudeklassen erfolgt durch einen Sachverständigen.
Welche KfW Förderung gibt es in 2023?
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten der aktuell für 2023 geplanten Änderungen für KfW-Förderungen.
Als Privatperson für Neubau:
Förderfähig sind die Klimafreundliches Wohngebäude, wenn Wohngebäude gemäß der technischen Mindestanforderungen
- die Effizienzhaus- Stufe 40 erriecht,
- in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG sind zu den oben genannten Punkte noch die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat
In beide Förderstufen wird folgende Maßnahmen gefördert:
- den Bau und den Kauf einschließlich Nebenkosten
- die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit
- die Nachhaltigkeitszertifizierung
Eine Übersicht der neuen Fördersätze ab dem 01.01.2023 sehen Sie hier:
1. Worst Performing Building Bonus (WPB):
Seit dem 22.09.2022 gibt es innerhalb des Bundesförderprogramms für effiziente Gebäude (BEG) eine neue Gebäudekategorie namens "Worst Performing Building" (WPB). WPB umfasst Wohn- und Nichtwohngebäude, die zu den energetisch am schlechtesten bewerteten 25% der Gebäude in Deutschland gehören.
Ein Wohngebäude ist WPB wenn
1. laut Energieausweis in die Klasse H fällt.
2. Wenn das Baujahr 1957 oder älter ist und oder mind. 75 % der Fläche der Außenwand ist energetisch unsaniert
Ein Nichtwohngebäude ist WPB wenn
1. Energiebedarfsausweis: sein Primärenergiebedarf größer oder gleich dem Wert am rechten Ende der Skala ist. (ausgewiesene Energiebedarf größer oder gleich dem dort abgebildeten Endwert der Skala)
Der WPB-Bonus für die energetische Sanierung der schlechtesten Gebäude steigt von 5 auf 10 Prozentpunkte. Serielle Sanierung erhält einen Bonus von 15%, wenn das Ziel EH40 oder EH55 ist. Der Bonus ist mit EE-Klasse und WPB-Bonus kombinierbar, aber bei gleichzeitiger WPB- und serieller Sanierung auf 20% begrenzt. WPB-Bonus gilt nun auch für EH70 EE.
2. Neue Neubauförderung (KfN) ab dem 01.03.23
Ab dem 1.3.2023 sollen Neubauten über eine neue Richtlinie namens "Klimafreundlicher Neubau" (KfN) gefördert werden, die vom Bauministerium (BMWSB) verantwortet wird.
Die Zuständigkeit für diese Förderung wird vom BMWK auf das BMWSB übertragen.
3. Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) auch bei Sanierungen
Die NH-Klasse kann nun auch bei der Sanierung von Wohngebäuden angesetzt werden, sofern entsprechende registrierte Bewertungssysteme für das QNG verfügbar sind.
4. Serielles Sanieren wird wieder gefördert (bei Wohngebäude)
Ein neuer Bonus namens SerSan-Bonus für Wohngebäude wird eingeführt, der 15 Prozentpunkte beträgt und für Sanierungen zu Effizienzhäusern 55 oder 40 in Anspruch genommen werden kann. Es ist möglich, sowohl den WPB-Bonus als auch den SerSan-Bonus zu beantragen, aber die Gesamtprämie ist auf 20 Prozentpunkte begrenzt.
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des SerSan-Bonus sind:
- Verwendung von werkseitig vorgefertigten Fassaden- oder Dachelementen, die auf einem digitalen 3-D Aufmaß basieren.
- Vollständige Sanierung von mindestens 80% der wärmeübertragenden Fassadenfläche des bestehenden Gebäudes mit seriell werkseitig vorgefertigten Elementen.
- Die seriell werkseitig vorgefertigten Fassaden- oder Dachelemente müssen in Größe und Form unverändert vor Ort installiert werden.
- Die Höhe der seriell werkseitig vorgefertigten Fassadenelemente muss mindestens der Raumhöhe der entsprechenden Erd- und Obergeschosse des zu sanierenden Gebäudes entsprechen. Ausnahmen sind Elemente direkt unterhalb von Dachüberständen.
- Bei seriell werkseitig vorgefertigten Fassaden- oder Dachelementen mit Fenstern müssen die Fenster oder ihre Rahmen bereits werkseitig in die Elemente eingebaut sein.
5. Material wird wieder gefördert
Wenn ein Energieeffizienz-Experte bestätigt, dass die Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt und die Materialkosten korrekt angegeben wurden, können die Materialkosten wieder gefördert werden. Die Rechnungen für die Materialkosten müssen den Namen des Antragstellers enthalten und in deutscher Sprache ausgestellt sein. Nur Posten, die förderfähig sind, können auf den Rechnungen enthalten sein, damit sie förderfähig sind.
6. Anschluss an ein Fernwärmenetz = EE-Klasse
Die Anforderungen für die Energieeffizienzklasse werden von 55 % auf 65 % angehoben und es werden neue Faktoren wie die Wärmerückgewinnung aus einer Lüftungsanlage und die Nutzung von grünem Wasserstoff oder Biomethan mittels Brennstoffzellen berücksichtigt. Biogas oder Biomethan können nicht mehr angerechnet werden. Bei Anschluss an ein Wärmenetz kann immer ein EE-Anteil von 65 % pauschal angesetzt werden.
7. PV wird nicht mehr gefördert
Bisher konnten bei Effizienzhäusern oder -gebäuden Anlagen zur Stromversorgung (z.B. PV-Anlagen) mitgefördert werden, wenn auf eine EEG-Vergütung verzichtet wurde. Diese Mitförderung wird nun komplett aufgehoben. Der Förderausschluss gilt auch für die Eigenstromversorgung. Vorbereitende Maßnahmen (statische Ertüchtigung, Kabelkanäle etc.) werden im Rahmen der Sanierung mitgefördert.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Die Förderung von Neubauten und Modernisierungen wird übergangsweise bis zum 28.2.2023 fortgeführt und ab dem 1.3.2023 wird eine neue Richtlinie für "Klimafreundlicher Neubau" (KfN) eingeführt, die vom Bauministerium (BMWSB) verantwortet wird.
- Materialkosten bei Eigenleistungen können gefördert werden, wenn ein Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung und korrekte Angabe bestätigt.
- Die Zinsverbilligung wird begrenzt und die Antragsberechtigten werden auf alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen ausgeweitet.
- Der Vorhabensbeginn vor Bewilligung des Antrags ist zulässig, aber auf eigenes Risiko.
- Die maximale Kumulierungsgrenze für Kommunen wird auf 90 % angehoben.
- Rechnungen müssen unbar beglichen werden und entsprechende Belege als Zahlungsnachweise aufbewahrt werden.
Fazit
Es ist nun sehr wichtig, Bestandsgebäude auf ihr energetisches Potenzial einzuschätzen, um dem Kunden/Käufer die bestmögliche Beratung hinsichtlich des wirtschaftlichsten Umgangs mit dem Gebäude zu bieten.
Ihr Vorteil liegt in der Prüfung von Objekten, die ggf. auf den ersten Blick als “stranded-Asset” erscheinen, auf Sanierungsmöglichkeiten und Ausbaupotenziale zu prüfen und diese Potenziale heben.